Weitere Entscheidungen unten: VGH Hessen, 18.10.1990 | VGH Hessen, 17.10.1990

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3668
VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 (https://dejure.org/1990,3668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 (https://dejure.org/1990,3668)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 4 TH 1480/90 (https://dejure.org/1990,3668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 111 BauO HE, Art 13 GG
    Betreten von Wohnungen durch mit dem Vollzug der Hessischen Bauordnung beauftragten Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 314 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Kennzeichnend für eine Wohnungsdurchsuchung i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG ist das Eindringen in das private Leben des Bürgers und in die Sphäre, in der er sich entfaltet (wie BVerwG, Urteil vom 6.9.1979 - I/C. 1713 = E 47, 31, BVerfG, Beschluß vom 3.4.1979 - 1 BvR 994/76 - = E 51, 97).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 06.09.1974 - I/C 17.73.= E 47, 31. ff. ), der auch das Bundesverfassungsgericht folgt (vgl. Beschluß vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 - E 51, 97 ff ) hat der Begriff der Durchsuchung in Art. 13 Abs. 2 GG die gleiche Bedeutung wie die in zahlreichen vor- und nachkonstitutionellen Gesetzen geregelte Durchsuchung einer Wohnung.

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Das Betretungsrecht aus § 111 Abs. 1 HBO auf das der Antragsgegner seine Verfügungen stützt, ist Teil des Bauordnungsrecht, das in der Kompetenz der Länder liegt (vgl. Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.06.1954 zur Abgrenzung zwischen Bundes- und Landeskompetenz, BVerfGE 3, 407 ff <434<).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Aus diesem Grundsatz folgt, daß in die Wohnungsfreiheit nur eingegriffen werden darf, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist, und daß im Einzelfall die rechtsstaatliche Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung abgewogen werden muß (BVerwG, Urteil vom 06.09.1974, a.a.0. unter Bezugnahme auf BVerfGE 17, 232 ; Schwan, DÖV 1975, 666; Pappermann, a.a.O., Rdnr. 37 zu Art. 13; Maunz, a.a.O., Art. 13 Rdnr. 20 e).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • BDH, 10.08.1966 - II DV 2/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Soweit früher in vergleichbaren Fallgestaltungen von einem besonderen Gewaltverhältnis gesprochen wurde (vgl. dazu grundlegend Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 1. Band, 3. Aufl. 1924 S. 101), dem die Obdachlosen unterworfen waren, in welchem der Gesetzesvorbehalt nur bedingt galt und die Ausübung der Grundrechte durch den Zweck des besonderen Gewaltverhältnisses eingeschränkt war, ist nunmehr in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß der Gesetzesvorbehalt auch im besonderen Gewaltverhältnis, soweit dieses als Institut überhaupt noch anerkannt wird, Anwendung findet, und die Ausübung der Grundrechte auch im besonderen Gewaltverhältnis nur durch Gesetze oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden darf (BVerwGE 33, 1 , Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Aufl., S. 379 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.02.1977 - IV 21/76
    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Das Gleiche gilt für zur Behebung von Obdachlosigkeit zugewiesene Notunterkünfte (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 08.02.1989 - 6 S 150/88 - NVwZ-RR 1990, 194) jedenfalls dann, wenn es sich dabei um zur alleinigen Nutzung zugewiesene Räumlichkeiten handelt (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 - ESVGH 41, 314).

    Da zum verfassungsrechtlichen Begriff der Durchsuchung gehört, dass der Wohnungsinhaber den Sachverhalt, um dessen Ermittlung es sich handelt, geheim halten möchte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318), ist kennzeichnend für die Durchsuchung die Absicht, etwas nicht klar zutage Liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften, mithin das Ausforschen eines für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wesentlichen Lebensbereichs, das unter Umständen bis in die Intimsphäre des Betroffenen dringen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2020, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 25.08.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.09.2021, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 - ESVGH 41, 314: "kennzeichnend [ist] das Eindringen in das private Leben des Bürgers und in die Sphäre, in der er sich entfaltet"; Wolff, a.a.O., Art. 13 Rn. 9; jeweils m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    Sie hat dabei in einer für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben der Kläger und die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltete, eingegriffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1974, I C 17.73, BVerwGE 47, 31, juris Rn. 16), denn der Gegenstand der Ermittlung der Beklagten waren der private Lebensbereich der Kläger und die dort wohnenden Personen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 26.10.1990, 4 TH 1480/90, NVwZ-RR 1991, 526, juris Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03

    Schornsteinfegerrecht, Bezirksschornsteinfegermeister, Heizungsanlage, Kehr- und

    Hier steht vielmehr das Recht auf Betreten vor allem des Heizungsraums zwecks zwangsweiser Reinigung und Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen im Vordergrund; ein Durchsuchen der Wohnung im eigentlichen Sinn ist dazu gemeinhin nicht erforderlich, so dass es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nicht bedarf (so auch VG Gießen, B.v. 23.11.1999, NVwZ-RR 2000, 495, unter Bezugnahme auf HessVGH, B.v. 26.10.1990, NVwZ-RR 1991, 526).
  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96

    Beseitigung einer aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken bestehenden

    Zwar kann ein auf unbestimmte Dauer und unbestimmte Anzahl von Wohnungsüberprüfungen angelegtes Zutrittsrecht im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang der Unverletzlichkeit der Wohnung unverhältnismäßig sein (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 4 TH 1480/90 -, BRS 50 Nr. 202 = HessVGRspr. 1991, 17 = NVwZ-RR 1991, 526).
  • VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09

    Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht

    Eine dringende Gefahr kann nur dann angenommen werden, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für ein hochrangiges Rechtsgut führen wird, wobei an den Grad der Wahrscheinlichkeit umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je höherwertiger das betroffene Rechtsgut ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1974, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2006 - 8 A 11500/05 -, BRS 70 Nr. 184; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 -, NVwZ-RR 1991, 526).
  • VGH Hessen, 22.02.1993 - 4 TH 2278/92

    Überwachung eines Nutzungsverbots - Duldungsverfügung zur Durchsetzung des

    Die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.10.1990 - 4 TH 1480/89 -, HessVGRspr. 1991, 17 = NVwZ-RR 1991, 526), wonach eine Duldungsverfügung zur Durchsetzung des Wohnungsbetretungsrechts aus § 111 HBO nur dann rechtmäßig ist, wenn in der Verfügung der Zeitraum, in welchem das Zutrittsrecht ausgeübt werden soll, sowie die voraussichtlich für erforderlich gehaltene Anzahl der Wohnungsüberprüfungen angeführt sind und die Maßnahme auch insoweit verhältnismäßig (erforderlich) ist, betrifft nicht den vorliegenden Fall.
  • VG Schleswig, 21.02.2017 - 8 A 129/15

    Bauordnungsverfügung zur Duldung des Betretens

    Es kann dahinstehen, ob eine Duldungsverfügung betreffend das Betreten einer Wohnung hinsichtlich der zeitlichen Komponente und der Anzahl der Besichtigungstermine auf das erforderliche Mindestmaß konkretisiert werden muss (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 -, juris; BayVGH Beschluss vom 10.04.1986 - 2 B 85 A.630 - BRS 46 Nr. 166).
  • VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99

    Überprüfung einer Kleinfeuerungsanlage durch den Schornsteinfeger

    Eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf es dafür nicht, da es sich um keine Durchsuchung i.S.d. Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz (GG) handelt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 -, NVwZ-RR 1991, 526 = HessVGRspr. 1991, 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3244
VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89 (https://dejure.org/1990,3244)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 (https://dejure.org/1990,3244)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 4 TH 206/89 (https://dejure.org/1990,3244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Rechtmäßigkeit der Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes zur Durchsetzung von Nutzungsverboten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 314 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 04.07.1980 - IV OE 29/79
    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Dies ist der Fall, wenn sie grundstücks- und funktionsbezogen zusammengehören (hier: mehrere Baulichkeiten, die der Schafhaltung dienen sollen, auf einem Grundstück; Ergänzung der Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit einer einheitlichen Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung mehrerer Handlungsgebote; vgl. Hess.VGH; Beschluß vom 13.11.1975 - IV TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - und vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 -).

    In diesen Fällen ist die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HessVwVG, wonach ein bestimmtes, also für den Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel angedroht sein muß, nicht beachtet worden, weil der Adressat der Verfügung nicht entnehmen kann, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt wird, wenn er sämtliche Gebote nicht erfüllt, oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkommt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 -).

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205, zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205, zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.02.1977 - IV 21/76
    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Ist eine derartige Offensichtlichkeit nicht gegeben, so ist bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH vom 28.06.1965 - B IV 21/76 - ESVGH 15, 153, 154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205, zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 12.10.1979 - IV TH 76/79
    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß allein die formelle Baurechtswidrigkeit einer baugenehmigungspflichtigen Anlage den Erlaß eines zumindest - vorläufigen - Nutzungsverbotes rechtfertigt (vgl. u.a. Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - HessVGRspr. 1972, 62; Beschluß vom 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4, m.w.N.; Beschluß vom 31.03.1981 - IV TH 59/80 - BRS 38 Nr. 152; Beschluß vom 20.11.1989 - 4 TH 724/89 -).
  • VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71
    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1990 - 4 TH 206/89
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß allein die formelle Baurechtswidrigkeit einer baugenehmigungspflichtigen Anlage den Erlaß eines zumindest - vorläufigen - Nutzungsverbotes rechtfertigt (vgl. u.a. Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - HessVGRspr. 1972, 62; Beschluß vom 12.10.1979 - IV TH 76/79 - HessVGRspr. 1980, 4, m.w.N.; Beschluß vom 31.03.1981 - IV TH 59/80 - BRS 38 Nr. 152; Beschluß vom 20.11.1989 - 4 TH 724/89 -).
  • VGH Hessen, 01.07.2019 - 4 B 866/19

    Baurechts - Begriff des Wohnens

    In Fällen, wie dem vorliegenden, in welchem es um die Zwangsmittelandrohung für ein Verbot derselben Nutzung in mehreren Räumen geht, stellt es keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz dar, wenn ein einheitliches Zwangsgeld angedroht wird (vgl. insoweit Beschluss des Senats vom 18. Oktober 1990 - 4 TH 206/89 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21

    Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (BVerwG, Gerichtsbesch. v. 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -, juris Rn. 35; so auch HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1990 - 4 TH 206/89 -, juris Rn. 46 m. w. N. zur Durchsetzung von Handlungsgeboten).
  • VG Köln, 23.07.2010 - 14 L 736/10

    Art und Weise der Vollziehung einer zwangsgeldbewehrten, zur Duldung

    vgl. auch für den Parallelfall einer Unterlassungsverfügung VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. März 2010 - 5 K 1410/06 -, juris, Rn. 39 f. Die von der Antragstellerseite zitierte Rechtsprechung des Hessischen VGH hat dieser im Übrigen selbst in einem Fall modifiziert, in dem nicht Handlungsgebote durchgesetzt werden sollten, vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1990 - 4 TH 206/89 -, juris Rn. 46.
  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 4 TH 2512/93

    Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer

    In derartigen Fällen sei die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 1 HVwVG, wonach ein bestimmtes, also dem Pflichtigen erkennbares Zwangsmittel, angedroht sein müsse, nicht beachtet worden, weil der Adressat nicht entnehmen könne, ob das Zwangsgeld nur festgesetzt werde, wenn er sämtliche Gebote erfülle oder auch dann, wenn er nur einer Anordnung nicht nachkomme (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.11.1975 - 4 TH 45/75 - Urteil vom 24.02.1978 - IV OE 68/76 - Urteil vom 04.07.1980 - IV OE 29/79 - Beschluß vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 - HessVGRspr. 1991, 43 = NVwZ-RR 1991, 592; Urteil vom 21.10.1993 - 4 UE 1286/89 -).
  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Dies ist dann der Fall, wenn die Baulichkeiten grundstücks- und funktionsbezogen zusammengehören, also beieinander stehen und einem gleichen oder ähnlichen Zweck dienen (vgl. z.B. Hess. VGH v. 18.10.1990 Az. 4 TH 206/89, Rz. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1997 - 3 M 115/96

    Untersagung rechtswidriger Abfalllagerungen: Klärschlamm-Abfall zur Verwertung -

    Umfaßt ein Verwaltungsakt mehrere selbständige Regelungen, so kann eine einheitliche Zwangsgeldandrohung zu unbestimmt und damit rechtswidrig sein, wenn der Pflichtige nicht erkennen kann, welcher Verstoß die Vollstreckung auslöst, insbesondere ob das Zwangsmittel erst dann eingreift, wenn er gegen sämtliche einheitlich erlassenen selbständigen Regelungen verstößt (vgl. HessVGH, NVwZ-RR 1991, 592; unklar Engelhardt / App, VwVG/VwZG, 4. Aufl. 1996, § 13 Anm. 3b).
  • VG Cottbus, 07.03.2019 - 6 K 1010/13

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Umfasst ein Verwaltungsakt mehrere selbständige Regelungen, so kann eine einheitliche Zwangsgeldandrohung zu unbestimmt und damit rechtswidrig sein, wenn der Pflichtige nicht erkennen kann, welcher Verstoß die Vollstreckung auslöst, insbesondere ob das Zwangsmittel erst dann eingreift, wenn er gegen sämtliche einheitlich erlassene selbständige Regelungen verstößt (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1991, 592; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 13 L 274.13 -, Rn. 33, juris; VG Saarland, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 5 L 920/11 -, Rn. 44ff., juris).
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

    Ihrem dahingehenden Antrag hätte jedoch stattgegeben werden müssen, weil die Zwangsgeldandrohung ohne Angabe eines bestimmten Betrages des Zwangsgeldes nach den §§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 76 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz - HVwVG - i.V.m. § 37 Abs. 1 HVwVfG nicht hinreichend bestimmt und rechtswidrig ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.10.1990 - 4 TH 206/89 -, NVwZ-RR 1991, 592).
  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

    Die Anordnungen stehen daher in einem rechtlichen Zusammenhang, d.h. sie sind im Sinne einer einheitlichen Verpflichtung derart miteinander verknüpft, dass das Zwangsgeld in voller Höhe auch dann fällig werden soll, wenn nur eine von ihnen nicht erfüllt wird, was zulässig ist (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 7.11.2002, 22 CS 02.2577, juris Rn. 14; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.6.1997, 3 M 115/96, juris Rn. 73; VGH Kassel, Beschl. v. 18.10.1990, 4 TH 206/89, juris Rn. 46; VG München, Urt. v. 13.5.2013, M 8 K 12.2500, juris Rn. 39).
  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 M 57/12

    Ersatzzwangshaft Haftbefehl Stilllegung Betriebsuntersagung Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2003 - 13 B 1313/03 -, juris Rdnr. 8 ff. (= OVGE 49, 206); VGH Hessen, Beschluss vom 18. Oktober 1990 - 4 TH 206/89 -, NVwZ-RR 1991, 592; OVG MV, Beschluss vom 19. Juni 1997 - 3 M 115/96 -, juris Rdnr. 73 (= NVwZ 1997, 1027); Weber, Tücken des Verwaltungsvollstreckungsrechts, DVBl. 2012, 1130, und zuvor bereits Henneke, Verwaltungszwang mittels Zwangsgeld, Jura 1989, 7 ff., 64 ff. (68 f.).
  • VG Stuttgart, 26.03.2002 - 6 K 371/02

    Sofortige Vollziehung einer Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 08.01525

    Weitere Zwangsgeldandrohung, Feststellungsinteresse, Nichtvollzugszusage der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8178
VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90 (https://dejure.org/1990,8178)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.10.1990 - 4 TE 1896/90 (https://dejure.org/1990,8178)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 4 TE 1896/90 (https://dejure.org/1990,8178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 146 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO, Art 2 § 8 VGFGEntlG
    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung - Ausschluß der Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 314 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 10.05.1983 - 2 L 6.83
    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90
    Der Ausschluß der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Hauptsacheerledigung (Art. 2 § 8 EntlG) erstreckt sich auch auf die Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluß vom 29.10.1979 - 6 OVG B 21/79 - Verwaltungsrechtspr. Bd. 31 S. 510 = NJW 1980, 855 (nur LS), OVG Berlin, Beschluß von 2.6.1980 - OVG 2 L 9.80 - OVGE Bd. 15, 131, und vom 10.5.1983 - OVG 2 L 6.83 - DÖV 1983, 688).

    Dieser Rechtsmittelausschluß gilt nach Auffassung des Senats auch dann, wenn das Gericht - wie hier - im Rahmen einer Entscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zugleich über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen gemäß § 162 Abs. 3 VwGO befindet (a.A.: OVG Lüneburg, Beschluß vom 29.10.1979 - 6 OVG B 21/79 - VwRspr. Bd. 31 (1980), 510 = NJW 1980, 855 (nur LS); OVG Berlin, Beschluß vom 02.06.1980 - OVGZ L 9.80 - OVGE Bd. 15, 131, und vom 10.05.1983 - OVG 2 L 6.83 - DÖV 1983, 688).

  • VGH Hessen, 09.05.1990 - 4 TH 51/90

    Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung durch den Beigeladenen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90
    Fehlte im Falle einer Beiladung eine derartige Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen in einem Beschluß nach § 161 Abs. 2 VwGO, so wäre insoweit die Kostenfolge bei der Entscheidung im Sinne von § 120 VwGO übergangen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09.05.1990 - 4 TH 51/90).
  • OVG Berlin, 02.06.1980 - 2 L 9.80
    Auszug aus VGH Hessen, 17.10.1990 - 4 TE 1896/90
    Der Ausschluß der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Hauptsacheerledigung (Art. 2 § 8 EntlG) erstreckt sich auch auf die Entscheidung nach § 162 Abs. 3 VwGO über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluß vom 29.10.1979 - 6 OVG B 21/79 - Verwaltungsrechtspr. Bd. 31 S. 510 = NJW 1980, 855 (nur LS), OVG Berlin, Beschluß von 2.6.1980 - OVG 2 L 9.80 - OVGE Bd. 15, 131, und vom 10.5.1983 - OVG 2 L 6.83 - DÖV 1983, 688).
  • VGH Hessen, 12.04.1991 - 14 TH 572/91

    Unanfechtbarkeit isolierter Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Der unter der Geltung des inzwischen aufgehobenen Art. 2 § 8 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit -- EntlG -- vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1985, BGBl. I S. 1274) geführte Streit, ob der Ausschluß der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach Hauptsacheerledigung sich auch auf die Entscheidung gemäß § 162 Abs. 3 VwGO über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen erstreckt (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 -- 4 TE 1896/90 -- unter Hinweis auf die anderslautenden Entscheidungen des OVG Lüneburg, Beschluß vom 29. Oktober 1979 -- 6 OVG B 21/79 --, VerwRspr. Bd. 31 (1980) S. 510 = NJW 1980, S. 855 (LS), sowie des OVG Berlin, Beschluß vom 2. Juni 1980 -- OVG 2 L 9.80 --, OVGE Bln Bd. 15, S. 131), bedarf angesichts des nunmehr in § 158 Abs. 2 VwGO auch redaktionell eindeutig zum Ausdruck gekommenen generellen Verzichts des Gesetzgebers auf die Anfechtungsfähigkeit sämtlicher isolierter Kostenentscheidungen keiner Fortführung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht